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Stellungnahme zum neuen Stmk. Grundversorgungsgesetz

  • vor 1 Tag
  • 2 Min. Lesezeit

Die Novellierung des Stmk. Grundversorgungsgesetzes soll als Zielland für illegale Zuwanderung unattraktiv und gleichzeitig damit das Landesbudget im Bereich der Grundversorgung entlastet werden. Auch soll so eine stärkere Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen.

Grundsätzlich ist dagegen nicht viel zu sagen, aber es müssen unbedingt Menschrechts- und Integrationsfragen eingebunden sein, der Verwaltungsdruck aufgrund der kürzeren Fristen und der Pflichten muss ausgeglichen werden und soziale Härten durch die Sanktionsdynamik gehören entschärft.

 

Betrachtung der Punkte im Detail:

-          Ohne Zustimmung des Betroffenen können verpflichtende Hilfstätigkeiten die Gefahr eines Arbeitszwanges beinhalten. Ebenso stellt die Sanktionsdrohung bis hin zur Leistungseinstellung ein Druckmittel dar, das unverhältnismäßig angewandt werden könnte. Mit der Einführung einer Klausel, die die Zumutbarkeit und die Freiwilligkeit beinhaltet, wäre die Schärfe aus der Novelle herausgenommen. Das Wort Hilfstätigkeit genauer zu beschreiben bzw. klarer zu formulieren, um festzulegen, dies stellt kein Arbeitsverhältnis dar und muss auch nicht dauerhaft und regelmäßig durchgeführt werden, sollte verankert werden.

-          Mit den Leistungskürzungen bei geringfügigen und/oder erstmaligen Verstößen, besteht die Gefahr, dass das Existenzminimum unterschritten wird. Damit dies nicht passieren kann, muss eine Untergrenze für ein menschenwürdiges Existenzminimum definiert werden.

-          Die Verkürzung der Meldefristen auf zwei Werktage ist eine Stresssituation für Betroffene und müsste wieder verlängert werden. Auch die angedrohten Sanktionen bei Fristversäumnissen, die durchaus unverschuldet entstehen können, sind ohne Ausnahmen, wie z.B. Krankheit, Sprachprobleme u.ä., nicht akzeptierbar.

-          Bei der Verknüpfung der Grundversorgung mit den AMS-Pflichten, wie z.B. Bewerbungsschreiben, könnten Doppelbestrafungen entstehen und auch das Existenzminimum der Grundversorgung in Gefahr bringen. Erfolgen die Maßnahmen des AMS unterstützend, wäre diese Gefahr gebannt.

-          Die Ausgabe von Sachleistungskarten, hier sind unsere VinziMärkte und VinziLäden direkt betroffen, ergeben für die Betroffenen eine stark eingeschränkte Bargeldverwendung, da nur Euro 40,00 Bargeld abgehoben werden können und mit allem anderen ist man auf Unternehmen mit „Kartenlesegeräten“ angewiesen. Vor allem Vinzi-Geschäfte sind für Menschen, die nur wenige Geldmittel zur Verfügung haben, da und ermöglichen aufgrund der geringeren Preise einen Mehrwert an Lebensmitteln und sonstigen Waren bei jedem Einkauf. Allerdings wird in diesen Geschäften meist nur gegen Bargeld verkauft.

Außerdem haben die Benutzer dieser Karte keine Möglichkeit Geld für Bildung, Mobilität, medizinische Zusatzleistungen u.a. auszugeben. So lange kein Missbrauch bei der Verwendung feststeht, müsste es für berechtigte Ansprüche Ausnahmeregelungen geben.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass dieser Entwurf einen Paradigmenwechsel in der steirischen Grundversorgung vorsieht, der einige Härten und sicher auch Diskriminierungen beinhaltet. Die von uns angedachten Abschwächungen und Änderungen könnten die Akzeptanz der Grundversorgung in der Praxis erhöhen und würden die vorgegebenen Zielsetzungen des Gesetzgebers nicht verletzen bzw. nicht in Frage stellen.

 

Für den Zentralrat der Vinzenzgemeinschaften Steiermark

Mag. Christine Koller, Präsidentin

 
 
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