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Spendenabsetzbarkeit für Vereine

Für Vinzenzgemeinschaften als Vereine besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich beim Bundesministerium für Finanzen in der Liste begünstigter Einrichtungen registrieren zu lassen. Danach können Spender:innen ihre Spende im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung steuermindernd geltend machen. Privatspender:innen müssen dafür bei der Zahlung ihren Vor- und Zunamen sowie ihr Geburtsdatum angeben, damit die begünstigte Vinzenzgemeinschaft diese Daten zusammen mit der Spendenhöhe ans Finanzamt melden kann. 

 

Wenn Sie als bestehender Vinzenzverein an einer Registrierung in der Liste begünstigter Einrichtungen interessiert sind, nehmen Sie bitte mit dem Zentralrat Kontakt auf. Gleiches gilt selbstverständlich auch, wenn Sie Interesse an einer Vereinsneugründung inklusive Spendenabsetzbarkeit haben. Gerne unterstützen wir Sie dabei, dies gemeinsam mit dem Steuerberater des Zentralrates abzuwickeln. Es entstehen für Ihren Vinzenzverein dafür keine Kosten. 

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Im Zuge des Verfahrens werden einige notwendige Anpassungen in den Vereinsstatuten inklusive deren Beschluss in einer Generalversammlung in die Wege geleitet, eine Steuernummer beantragt, dann der Antrag auf die Absetzbarkeit gestellt und die Zugangsdaten für FinanzOnline beantragt. 

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zum Kontaktformular – oder Email an zentralrat@vinzenzgemeinschaft-steiermark.at

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"Armendienst ist Gottesdienst."
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